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Bundesgericht bestätigt: St. Galler Notfalldienst-Ersatzabgabe ungenügend


In einem erfolgreich geführten Verfahren hat das Bundesgericht entschieden, dass das aktuelle St. Galler Gesundheitsgesetz als gesetzliche Grundlage nicht ausreichend ist, um ärztliche Notfalldienst-Ersatzabgaben zu erheben.

-> Der Entscheid ist hier abrufbar.

Der betroffene Kanton St. Gallen hat umgehend reagiert; eine entsprechende Gesetzesrevision ist bereits in Vorbereitung.

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