Unsere Kompetenzen

Wir führen Verfahren vor Behörden und Gerichten, untersuchen Abläufe, beurteilen Strukturen, helfen bei Reorganisationen und Vertragsgestaltungen, unterstützen in der Rechtsetzung, verstärken Positionen, geben rechtliche Beurteilungen ab und verfassen Rechtsgutachten.

Unsere Expertise umfasst weite Teile des Staats-, Verwaltungs- und öffentlichen Wirtschaftsrechts.

Das Zusammenspiel des öffentlichen Rechts mit dem Privat- und Strafrecht ist uns geläufig, was uns erlaubt, auch komplexe, rechtsbereichsübergreifende Fragestellungen fundiert anzugehen. Regelmässig arbeiten wir auch mit anderen Anwaltskanzleien zusammen und bringen unsere Kompetenzen im öffentlichen Recht ein.

Wir sind in den folgenden Rechtsbereichen tätig: